Savaball

AGB

für die Veranstaltung „Savaball“ des Vereins Serbisches Zentrum (im Folgenden der Veranstalter bzw. SZ genannt).

Stand: August 2024

Präambel

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit und Verständlichkeit wird bei Personenbezeichnungen ausschließlich die männliche Form verwendet, auf eine geschlechterspezifische Formulierung wird verzichtet. Alle Geschlechter sind gleichermaßen angesprochen und die verkürzte Sprachform beinhaltet keine Wertung.

1. Gegenstand und Geltungsbereich

1a) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den Kauf von Eintrittskarten und Sitzplatzkarten für den Savaball, über den Online-Shop und über die Vorverkaufsstelle des Vereins Serbisches Zentrum (SZ) in der Lindengasse 61-63/2/V, 1070 Wien und für alle daraus resultierenden Beziehungen zwischen dem SZ mit dessen Kunden. Der Verkauf von Eintrittskarten und Sitzplatzkarten für den Savaball wird über die vom SZ zur Verfügung gestellte Website www.savaball.at abgewickelt (auch im Falle von Barkäufen an der Vorverkaufsstelle oder Abendkasse). Der über die Website geschlossene Kaufvertrag kommt somit unmittelbar zwischen Kartenkäufer und dem SZ zustande. Mit dem Kauf der Karten erkennt der Kartenkäufer die mit dem Kauf der Ballkarten verbundenen Bedingungen des Veranstalters bei der Veranstaltung selbst sowie auch die mit dem Veranstaltungsort verbundenen Hausordnung an.

1b) Die AGB in der jeweils gültigen Fassung werden vollinhaltlich auf der Website des Savaballs unter www.savaball.at veröffentlicht.

2. Leistungen

2a) Das SZ veranstaltet den Savaball in der Wiener Hofburg. Termin, Inhalte und Programmpunkte werden unter www.savaball.at veröffentlicht.

2b) Die Leistung von Eintrittskarten umfasst den Zutritt und die Teilnahme am Savaball.

2c) Die Leistung von zusätzlich zu Eintrittskarten erworbenen Sitzplatzkarten umfasst die Zuteilung eines festgelegten Sitzplatzes an einem Tisch.

3. Vertragsabschluss

3a) Das Angebot des Kunden zum Vertragsabschluss wird erst mit der Bekanntgabe bzw. dem Absenden aller in der Eingabemaske notwendigen Daten wirksam und rechtlich bindend. Unsere Kunden sind verpflichtet, die erforderlichen Daten korrekt anzugeben. Die Annahme des Vertragsangebotes erfolgt durch das SZ mittels Bestätigung im Kaufprozess sowie durch Übermittlung einer E-Mail bzw. durch Übergabe der Unterlagen bei Barkäufen in den Räumlichkeiten des SZ oder an der Abendkasse. Zu diesem Zeitpunkt ist der Vertrag zwischen Kunden und dem SZ rechtsgültig zustande gekommen.

3b) Dem Kunden ist bekannt, dass das Internet kein sicheres Kommunikationsmedium ist und dass Daten, die über das Internet versandt werden, einerseits bekannt werden können und andererseits von Dritten verändert werden können. Der Kunde trägt das Risiko, dass Daten nicht oder nicht in der von ihm gesandten Form beim Veranstalter ankommen. Der Veranstalter darf darauf vertrauen, dass die Daten in der Form, in der er sie erhält, vom Kunden gesandt wurden.

3c) Das SZ behält sich das Recht vor, jederzeit Bestellungen und Verträge zu stornieren (einseitiges Rücktrittsrecht), sofern der Kunde spezifische, auf die Veranstaltung bezogene Bedingungen des SZ oder des Veranstaltungsortes, auf die im Rahmen des Vorverkaufs explizit hingewiesen wurde, verletzt bzw. zu umgehen versucht. So etwa beim Verstoß gegen Ticketlimitierungen, beim Verstoß gegen Urkundenbedingungen oder gegen Weiterveräußerungsverbote. Die einseitige Rücktrittserklärung kann auch konkludent durch Gutschrift der gezahlten Beträge abzüglich anfallender Spesen in Höhe von 20 % (zwanzig Prozent) des Kaufpreises erfolgen.

3d) Für Schäden, die dadurch entstehen, dass der Zahlungsvorgang von der beauftragten Bank nicht durchgeführt wurde, wird vom Veranstalter keine Haftung übernommen. Es können keinerlei Schadenersatzansprüche gegen das SZ aus Gründen der Nicht- oder Falschzustellung von Unterlagen geltend gemacht werden.

3e) Mit dem Kauf des Tickets akzeptiert der Kunde die am Veranstaltungsort (Wiener Hofburg) geltende Hausordnung. Personen, die nicht dem vom Veranstaltungsort oder dem SZ vorgegebenen Bekleidungsvorschriften gekleidet sind, kann – ohne Leistung eines Ersatzes – der Zutritt zur Veranstaltung verwehrt werden. Rauchen ist am gesamten Veranstaltungsort behördlich untersagt. Personen, die dem vorhandenen Rauchverbot zuwiderhandeln, werden von der Teilnahme an der Veranstaltung ausgeschlossen und haben keinen Anspruch auf den Ersatz von welchen Kosten auch immer.

4. Preise

Die auf der Website ausgewiesenen Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen österreichischen Umsatzsteuer. Für die Erstellung und Zusendung der Print@Home-Tickets verrechnen wir zusätzlich eine Handling Gebühr von EURO 5,00 inklusive der gesetzlichen österreichischen Umsatzsteuer.

5. Zahlungsbedingungen

5a) Die Karten sind im Laufe des Bestellprozesses bzw. unverzüglich nach Erhalt der Rechnung zu begleichen. Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass sämtliche notwendigen Daten angeführt werden, um eine ordnungsgemäße Buchung zu ermöglichen. Allfällige durch Nichtentsprechung dieser Vorgangsweise für den Kunden eintretende Nachteile, hat dieser selbst zu tragen.

5b) Bei verspäteter Zahlung berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank.

5c) Bei Verzug des Kunden mit Zahlung oder seinen sonstigen Leistungen ist das SZ – unbeschadet sonstiger Rechte – berechtigt, nach Verstreichen einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurück- zutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. In diesem Fall hat der Kunde die gelieferten Unterlagen unverzüglich auf seine Kosten an das SZ zurückzustellen. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen für Entwertung, Entschädigung für eigene Transportspesen und anderes mehr bleibt uns vorbehalten.

5d) Der Kunde verpflichtet sich bei Verletzung seiner vertraglichen Verpflichtungen, alle uns zur zweckentsprechenden Verfolgung unserer Ansprüche notwendigen Kosten zu ersetzen. Pro Mahnung sind 5 Euro und weiteres für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen 25 Euro vom Kunden zu ersetzen. Darüber hinaus sind die Kosten von Inkassobüros bis zu den, in der jeweils geltenden Verordnung für Höchstgebühren im Inkassowesen vorgesehenen Höchstgebühren und die Kosten von Rechtsanwälten nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz zu ersetzen.

6. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Zahlung des Preises inklusive aller Nebengebühren bleiben die gelieferten Karten das alleinige und unbeschränkte Eigentum des SZ. Bis dahin sind sie somit nur ein dem Kunden anvertrautes Gut, das weder veräußert noch verpfändet, weder verschenkt noch verliehen werden darf. Der Kunde ist nicht berechtigt, über diese Sachen ohne eine vorherige ausdrückliche Einwilligung zu verfügen und trägt das volle Risiko für die ihm anvertraute Ware in jeder Hinsicht, insbesondere auch für die Gefahr des Untergangs, Verlusts und Verschlechterung.

7. Rückgabe und Umtausch sowie Änderung der Veranstaltung

Es wird ausdrücklich festgehalten, dass bei abgeschlossenen Ticketkäufen von Eintrittskarten oder Sitzplatzkarten kein Stornorecht (einseitiges Rücktrittsrecht) besteht. Ein Rücktrittsrecht für Online-Bestellungen ist gemäß § 18 Abs 1 Z 10 FAGG ausgeschlossen, da es sich um eine Dienstleistung handelt, die im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen zu einem bestimmten Zeitpunkt erbracht wird. Kartenrücknahmen sind – mit Ausnahme der in Punkt 8 und Punkt 16 genannten Gründe – ausgeschlossen. Ein Ersatz für nicht oder (z. B. durch Zuspätkommen) nur teilweise in Anspruch genommene Karten oder für wie auch immer abhanden gekommenen Karten kann nicht geleistet werden.

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, einzelne Programmpunkte und Themenräume des Savaballs zu ersetzen oder entfallen zu lassen oder den Veranstaltungsort innerhalb Wiens zu ändern. Solche Änderungen erzeugen kein Recht auf Rückerstattung der Eintrittskarten, Sitzplatzkarten oder sonstigen Aufwendungen.

8. Absage der Veranstaltung

Der Veranstalter ist berechtigt den Savaball aus wirtschaftlichen Gründen abzusagen. In diesem Fall erstattet er die bereits geleisteten Zahlungen der Eintritts- und Sitzplatzkarten zurück. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

Minimale zeitliche Verschiebungen sowie andere inhaltliche Änderungen der Veranstaltung berechtigen nicht zu einer Ticketrückgabe, sofern sie geringfügig, zumutbar und sachlich gerechtfertigt sind. Die Tickets behalten jedenfalls ihre Gültigkeit. Dagegen berechtigt eine Absage der Veranstaltung Kunden gegenüber dem Veranstalter zu einer Kaufpreisrückerstattung, sofern das Verschulden daran beim SZ liegt. In diesem Fall haben Kunden die Möglichkeit innerhalb einer Frist von sieben Kalendertagen die Tickets zurückzugeben, um den vollen Kaufpreis rückerstattet zu bekommen. Sollte die Rückabwicklung nicht innerhalb der angegebenen Zeit begehrt werden, erlöschen die Rückabwicklungsansprüche endgültig.

9. Zahlungsbedingungen und Zahlungsmethoden

Eintrittskarten können mit den im Kaufprozess durch die vom SZ angebotenen Zahlungsmethoden bezahlt werden. Jedes Ticket erhält erst durch vollständige Bezahlung des Kaufpreises seine Gültigkeit.

Folgende Zahlungsmethoden werden für Online-Bestellungen akzeptiert: Master Card und Visa. Im Ballbüro und an der Abendkasse wird nur Barzahlung akzeptiert.

Eintrittskarten für Studenten können mittels von den Studentenorganisationen OSSI und ASSA angebotenen Zahlungsmethoden bezahlt werden. Jedes Studententicket erhält erst durch vollständige Bezahlung des Kaufpreises seine Gültigkeit.

10. Zustellung und Verwendung der Tickets

10a) Die Eintrittskarten werden ausschließlich als Print@Home-Ticket erstellt und dem Kunden im PDF-Format per E-Mail übermittelt bzw. an der Vorverkaufsstelle oder von den Studentenorganisationen OSSI und ASSA übergeben. Der Versand der Tickets erfolgt auf Risiko des Kunden. Das Print@Home-Ticket gilt als Zutrittsberechtigung, die als Ausdruck im Format A4 am Einlass des Veranstaltungsorts vorzuweisen ist. Der Kunde ist verpflichtet, die Eintrittskarten unverzüglich nach Erhalt auf Richtigkeit und Vollständigkeit (insbesondere Veranstaltungstitel, Datum und Uhrzeit, Ticketpreis und -anzahl) zu überprüfen und Reklamationen umgehend, spätestens aber fünf Werktage nach Kauf, dem SZ schriftlich per E-Mail an tickets@savaball.at mitzuteilen. Fehlerhafte Lieferungen können bei späterer Reklamation unter Umständen nicht mehr rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn korrigiert werden, sodass der Besuch der Veranstaltung nicht mehr möglich ist.

10b) Das SZ übernimmt für nicht ordnungsgemäß übermittelte Sendungen keine Haftung. Schadenersatzansprüche, die aus der Nichtzustellung von Print@Home-Tickets resultieren sollten, können daher vom SZ nicht übernommen werden. Bei Verlust eines Print@Home-Tickets kann kein Ersatz geleistet werden.

10c) Die Print@Home-Tickets dürfen nicht missbräuchlich verwendet, kopiert oder weitergegeben werden. Beim Zutritt gilt das Prinzip des ersten Zutrittes (= das Print@Home-Ticket, das mit seiner eindeutigen Identifizierung als erstes akzeptiert wird, ist das Gültige). Nachfolgende Tickets mit identer Zutrittsberechtigung – z.B. kopierte Tickets – werden durch den Zutritt des ersten automatisch entwertet. Kunden dürfen von Print@Home-Tickets jeweils nur ein Druckexemplar anfertigen. Darüber hinaus ist man nicht berechtigt weitere Ausdrucke herzustellen oder bereits ausgedruckte Tickets zu vervielfältigen, um sich selbst oder Dritten unberechtigten Zutritt zur Veranstaltung zu verschaffen oder um sich bzw. Dritte dadurch unrechtmäßig zu bereichern. Kunden müssen alle zumutbaren Maßnahmen treffen, um eine Reproduktion oder Vervielfältigung der Tickets durch Dritte auszuschließen. Das SZ behält sich das Recht vor, für unberechtigt reproduzierte oder vervielfältigte Tickets, den Ersatz jedweder Schäden aus der Reproduktion bzw. Vervielfältigung (einschließlich Vermögensschäden und/oder Kosten der Rechtsverteidigung bzw. Rechtsverfolgung) zu verlangen.

10d) Der einmalig verwertbare Ticketcode auf den Print@Home-Tickets wird am Veranstaltungsort vom SZ bzw. dessen Bevollmächtigte elektronisch durch entsprechende Code-Scanner entwertet. Tickets mit einem bereits entwerteten Code berechtigen nicht zum Zutritt zur Veranstaltung.

10e) Das SZ haftet nicht für Schäden aus der unbefugten Vervielfältigung oder dem Missbrauch eines Print@Home-Tickets, es sei denn, dass der Schaden zumindest grob fahrlässig durch das SZ verursacht wurde.

10f) Der Weiterverkauf von Print@Home-Tickets zu kommerziellen Zwecken ist nicht gestattet.

11. Haftungsbeschränkung

11a) Alle Veranstaltungsteilnehmer besuchen die Veranstaltung auf eigene Gefahr.

11b) Eine Haftung seitens des Veranstalters für etwaige den Veranstaltungsteilnehmern entstehenden Schäden ist ausgeschlossen, sofern diese vom Veranstalter nicht grob fahrlässig verursacht wurden. Kunden, die Unternehmer im Sinne des KSchG sind, haben das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz zu beweisen. Dieser Haftungsausschluss gilt auch hinsichtlich eines Verhaltens von Erfüllungs- und/oder Verrichtungsgehilfen des Veranstalters. Im Fall der Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten haftet der Veranstalter nur im Rahmen des vorhersehbaren Schadens. Das SZ ist bemüht den Betrieb seiner Website und Software frei von Störungen, Fehlern und Unterbrechungen zu halten, soweit dies technisch nach vernünftigen Maßstäben möglich ist. Jedoch wird nicht dafür gehaftet, dass die Bestellung von Karten über die Website und Software jederzeit möglich ist. Für Schäden aus Störungen, Fehlern und Unterbrechungen haftet das SZ gegenüber Kunden nur, wenn das SZ diese vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat.

11c) Die Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegenüber dem Veranstalter entspricht der gesetzlichen Verjährungsfrist.

12. Datenschutz

Vom SZ werden grundsätzlich keine Daten an Dritte weitergegeben, ausgenommen sind Fälle in denen dies von Gesetzen gefordert wird, auf Grund eines behördlichen oder gerichtlichen Auftrages zu erfolgen hat, oder dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist. Die Daten bleiben so lange gespeichert als dies auf Grund gesetzlicher Bestimmungen (sieben Jahre auf Grund der steuerrechtlichen Bestimmungen) bzw. zur Vertragserfüllung erforderlich ist.

Mit dem Erwerb von Tickets für den Savaball erklärt sich der Inhaber einverstanden, dass am Ball Film- und Tonaufnahmen sowie Fotos gemacht werden, wobei das Einverständnis sich auch auf die spätere Verwendung dieser Aufnahmen bezieht.

Alle weiteren Informationen zum Datenschutz können den Datenschutzrichtlinien auf der Website www.savaball.at entnommen werden.

13. Benutzungsbestimmungen und Copyright

Die auf dieser Website angebotenen Informationen werden sorgfältig geprüft und regelmäßig aktualisiert. Für die Vollständigkeit, Aktualität und Richtigkeit der Angaben der im Rahmen dieser Internetseiten angebotenen Inhalte wird keine Gewähr übernommen. Änderungen und Irrtümer sind vorbehalten. Der Zugang und die Benutzung der Website wie auch jeder darin enthaltenen oder verwiesenen Information geschehen in der alleinigen Verantwortung des Benutzers. Inhalte von verwiesenen Seiten sind ausdrücklich kein Bestandteil dieser Website. Eine Gewährleistung oder Haftung für Inhalte und inhaltliche Änderungen auf verwiesenen Seiten wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Verwendung beliebiger Inhalte dieser Website, insbesondere deren Vervielfältigung, Verbreitung, Sendung und Aufführung für kommerzielle Zwecke ist untersagt.

14. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand

Sämtliche Rechte und Pflichten den Savaball betreffend unterliegen österreichischem Recht. Der Erfüllungsort für die Lieferung der Eintrittskarten und Sitzplatzkarten sowie für deren Zahlung ist Wien. Gerichtsstand ist für Unternehmen das sachlich zuständige Gericht in Wien. Rechtliche Streitigkeiten mit Privatkunden bzw. Verbrauchern sind vor dem örtlich und sachlich zuständigen Gericht auszutragen.

Sollten einzelne Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so zieht dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages nach sich. Unwirksame Bestimmungen werden durch diejenigen rechtlich zulässigen Bestimmungen ersetzt, die dem von den Parteien beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen.

15. Sonderregeln aufgrund der Covid-19 Pandemie in Verbindung mit einer Covid-19 Maßnahme oder Covid-19 Infektion

Für den am 10.02.2023 stattfindenden Savaball gilt, dass (mit Ausnahme von Eintrittskarten für Studenten) nach dem Kauf eine Bestätigung per E-Mail versendet wird, in der auch die Rechnung enthalten ist. Die Karten für den Eintritt und die Sitzplätze werden zu diesem Zeitpunkt noch nicht übermittelt, um eine allenfalls behördlich erforderliche Personalisierung der Tickets zu ermöglichen. In jedem Fall wird zeitgerecht (spätestens drei Wochen vor dem Balldatum) ein E-Mail versendet, die die Tickets (mit oder ohne Personalisierung) enthält. Zu beachten ist, dass im Falle einer behördlich angeordneten Personalisierung der Tickets nur personalisierte Tickets am Check-In Gültigkeit haben. Die Personalisierung kann bis zum Einlösen des Tickets jederzeit geändert werden.

Bei Erwerb einer Eintrittskarte für Studenten über eine der beiden Studentenorganisationen OSSI und ASSA bekommt der Käufer sofort eine Eintrittskarte ohne Personalisierung übermittelt. Zusätzlich werden Daten des Käufers und bei Kauf mehrerer Tickets all seiner Begleiter aufgenommen, um eine womöglich später notwendige Personalisierung vornehmen zu können. In diesem Fall bekommt der Käufer ein E-Mail zugeschickt, das die personalisierten Tickets enthält.

Wenn durch behördliche oder gesetzliche Regelungen oder einer auf Grund einer gesetzlichen Bestimmung erlassenen Verordnung die Veranstaltung abgesagt werden muss oder auf Grund restriktiver Maßnahmen (Beschränkung der Teilnehmerzahl oder Verfügung einer Maskenpflicht) die Durchführung der Veranstaltung nicht ermöglicht oder nicht zweckentsprechend durchgeführt werden kann und daher vom SZ abgesagt werden muss, erfolgt eine Rückabwicklung des Kaufs.

In allen Fällen kann im Einvernehmen mit dem Käufer auch eine Verwendung der Tickets für den Savaball 2024 statt der Rückabwicklung vereinbart werden.

Wien, am 01.08.2024